Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss setzt sich sowohl aus Professoren als auch aus studentischen Vertretern zusammen. Er entscheidet über Klausurzulassungen sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen (beispielsweise bei der Zulassung zum Master). Des Weiteren hat er Befugnisse bei der Entwicklung und Umsetzung von Studien- und Prüfungsordnungen.