Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung und durch die Satzung der Studierendenschaft vorgesehen. Der Fachschaftsrat ist das Organ der Fachschaft und führt die laufenden Geschäfte.

Hier der zugehörige Auszug aus der Satzung der Studierendenschaft:

§ 29 Fachschaftsrat

  1. Das Organ der Fachschaft ist der Fachschaftsrat. Er führt die laufenden Geschäfte der Fachschaft. Er tagt öffentlich vorbehaltlich § 11 Abs. 2 in sinngemäßer Anwendung. § 4 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
  2. Nach Maßgabe der Fachschaftsordnung werden mindestens drei Fachschaftsratsmitglieder von den Studierenden des jeweiligen Fachbereiches in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gleichzeitig mit den Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten gewählt. Nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (Mehrheitswahl der Bewerber/innen) wird gewählt, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt. Für das Wahlverfahren ist sinngemäß die Wahlordnung der Fachhochschule anzuwenden. Über die Gültigkeit der Wahl entscheidet der Ältestenrat nach § 19 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studentenparlament. Auf § 18 Abs. 2 und 3 wird verwiesen. Näheres regelt die jeweilige Fachschaftsordnung.
  3. Die Amtszeit beginnt mit der auf die Wahl folgenden konstituierenden Sitzung und beträgt in der Regel ein Jahr. Sie endet mit der konstituierenden Sitzung des nachfolgend gewählten Fachschaftsrates.
  4. Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Soweit die Fachschaftsordnung keine andere Regelung festlegt, kommen Beschlüsse zustande, wenn die Jastimmen die Neinstimmen überwiegen und mehr als ein Viertel der Mitglieder des Fachschaftsrates mit Ja gestimmt hat. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen und ungültige Stimmen als Nein-stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. § 4 Abs.4 ist entsprechend anzuwenden. Die Beschlüsse sind im Fachbereich durch Aushang bekannt zu geben.
  5. Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte eine oder einen Finanzbeauftragen und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie sind für die Haushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung der Fachschaft verantwortlich und führen sie nach Maßgabe der Satzung und der Finanzordnung im Einvernehmen mit der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten des Allgemeinen Studentenausschusses.
  6. Der Fachschaftsrat entsendet zwei seiner Mitglieder in die Fachschaftenkonferenz.
  7. Der Fachschaftsrat wählt den Wahlausschuss für die Wahlen zum Fachschaftsrat.
  8. Ist kein Fachschaftsrat gewählt, werden seine Aufgaben von den studentischen Mitgliedern des Fachbereichsrates wahrgenommen.

Mitglieder des Fachschaftsrats im Jahr 2022

Vertreter*innen        Stellvertreter*innen
Bratsch, Philipp Ossó, Albert
Böckmann, Paul Schmitt, Sophia
Havekost, Mirjam Scheinker, Daniel
Theis, Katharina Amallam, Camilya
Pauker, Andrea (Vukorepa, Iva)  
Schweizer, Konstantin  
Schmidt, Vanessa  

 


 

AmtHauptverantwortliche/rVertreter*innen
Fachschaftssprecher/in Iva Vukorepa Mirjam Havekost
Finanzen Paul Böckmann Katharina Theis
Einkauf

Mirjam Havekost

Katharina Theis

Paul Böckmann
Social Media Iva Vukorepa Albert Ossó
Getränke Katharina Theis x
Kaffeemaschine Iva Vukorepa Vanessa Schmidt
PC / Drucker / IT Paul Böckmann Nico Henrich
Sitzungsleitung Iva Vukorepa Mirjam Havekost
Protokoll Paul Böckmann Albert Ossó
E-Mails

Mirjam Havekost

Sophia Schmitt

Paul Böckmann
Post Konstantin Schweizer x
Forum/ Webseite Daniel Scheinker Paul Böckmann
Gleichstellung Daniel Scheinker Albert Ossó
STEP / Erstitüten Sophia Schmitt

Iva Vukorepa

Nico Henrich

Ausleihe und Schließfach Konstantin Schweizer Nico Henrich
Moodlekurs

Paul Böckmann

Sophia Schmitt

Mirjam Havekost

Katharina Theis

Vanessa Schmidt

Externe Umfragen Philipp Bratsch Albert Ossó
Erste Hilfe Kerem Eren x
Mental Health Fisrt Aid (MHFA) Iva Vukorepa Albert Ossó