Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist ein Gremium des Fachbereichs und vom Hessischen Hochschulgesetz vorgesehen. Nachfolgend der Auszug aus dem HHG, § 44 Fachbereichsrat.
- Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er ist zuständig für:
1. Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen,
2. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
3. Abstimmung der Forschungsvorhaben,
4. Vorschläge für die Entwicklungsplanung,
5. Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen nach § 7 Abs. 3,
6. Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission,
7. Entscheidungen nach § 25, Vorschläge nach § 26 sowie Beauftragungen nach § 32 Abs. 4,
8. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen,
9. Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen,
10. Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung. - Dem Fachbereichsrat gehören sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an, an einer Fachhochschule sechs Mitglieder der Professorengruppe, vier Studierende und ein wissenschaftliches oder ein administrativ-technisches Mitglied. Die Mitglieder des Dekanats gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.
- Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz im Fachbereichsrat.
- Nach der Bildung und Zusammenlegung von Fachbereichen setzt der Senat bis zur Wahl der Mitglieder nach Abs. 2 einen Fachbereichsrat ein.
FBR-Mitglieder 2022
Mitglieder des Fachbereichsrats im Jahr 2022
Vertreter | Stellvertreter |
Bratsch, Philipp | Ossó Albert |
Böckmann, Paul | Schmitt, Sophia |
Havekost, Mirjam | Pauker, Andrea (Vukorepa Iva) |
Theis, Katharina | Amallam, Camilya |